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Sie erwarten eine Gehaltserhöhung und fragen sich, ob Ihnen die in den Medien so häufig genannte "kalte Progression" davon noch etwas übrig lässt? Jetzt können Sie sich schnell und einfach mit unseren Nettolohn-Rechner unter dem Reiter "Online-Rechner" Gewissheit verschaffen.

Der Bundesfinanzhof hat in einem aktuellen Urteil den Abzug der Schuldzinsen auch nach Verkauf der vermieteten Immobilie zugelassen. Bisher konnten Schuldzinsen aus der Finanzierung einer vermieteten Immobilie längstens bis zum Verkauf des Objekts als Werbungskosten aus Vermietung und Verpachtung geltend gemacht werden.