Lexikon -Haarwild

Dem Bundesjagdgesetz zufolge handelt es sich bei Hirschen, Rehen, Wildschweinen, Dachsen und z.B. Füchsen um Haarwild.

Kaskoversichert ist der Zusammenstoß des fahrenden Kraftfahrzeuges mit Haarwild.

siehe auch:

  • Nutztiere
  • Federwild

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