Finanzen

Der Bundesfinanzhof hat in einem aktuellen Urteil den Abzug der Schuldzinsen auch nach Verkauf der vermieteten Immobilie zugelassen. Bisher konnten Schuldzinsen aus der Finanzierung einer vermieteten Immobilie längstens bis zum Verkauf des Objekts als Werbungskosten aus Vermietung und Verpachtung geltend gemacht werden.